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Junge Carchauffeure/Carchauffeusen | Buschauffeure/Buschauffeusen sind seit geraumer Zeit in der Schweiz Mangelware. Als Carchauffeur/Carchauffeuse bist Du auch Reiseleiter/-in und Gastgeber/-in. Du geniesst bei uns in der Fahrschulgemeinschaft eine Top-Ausbildung zum Car- und Buschauffeur, resp. zur Car- und Buschauffeuse. Vertraue auf langjährige Erfahrung mit hoher Fach- und Sozialkompetenz.

Wir, Deine Fahrlehrer, Simon Wenger und Naim Maurer, freuen sich auf Deine Kontaktnahme!

Fahrschulgemeinschaft, Simon Wenger und Naim Maurer
Fahrschulgemeinschaft, Simon Wenger und Naim Maurer
Mindestalter 21 Jahre.
Erforderliche Kategorie B (mind. 2 Jahre) oder C (mind. 3 Monate) .
Kein Nothelferkurs da Kat. B vor D erworben werden muss .
Vertrauensärztliche Untersuchung ist erforderlich.
Sehtest darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein.
Keine Basistheorieprüfung da Kat. B vor D erworben werden muss.
Zusatztheorieprüfung erforderlich.
Keine Verkehrskunde da Kat. B vor D erworben werden muss.
Fahrpraxis Nachweis, dass während eines Jahres, in den vergangenen zwei Jahren, regelmässig (220 Tage/500 Stunden) und klaglos Motorwagen der Kategorie C oder Trolleybusse geführt wurden.
Vom Erfordernis der Fahrpraxis ist befreit, wer sich über den erfolgreichen Abschluss der Mindestausbildung ausweisen kann und während mindestens drei Monaten einen Motorwagen der Kategorie C oder einen Trolleybus geführt hat, oder während mindestens zwei Jahren regelmässig Motorwagen der Kategorie B geführt hat.
Die Mindestausbildung ist bei einem Fahrlehrer zu absolvieren, der berechtigt ist, Fahrunterricht mit einem Motorfahrzeug der Kategorie D zu erteilen und den Führerausweis der Kategorie D besitzt.
Die Mindestausbildung umfasst für Bewerber, die den Führerausweis der Kategorie B, C1 oder D1 besitzen: 52 Fahrlektionen à mindestens 45 Minuten;
den Führerausweis der Kategorie C (ohne Fahrpraxis) besitzen: 24 Fahrlektionen à mindestens 45 Minuten;
den Führerausweis der Kategorie D beschränkt auf Linienverkehr besitzen: 12 Fahrlektionen à mindestens 45 Minuten.
Gültigkeit Lernfahrausweis , 24 Monate (Inhaber der Kategorie C benötigen keinen Lernfahrausweis).
Lernfahrten dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat und seit mindestens drei Jahren den Führerausweis der Kat. D und diesen nicht mehr auf Probe besitzt.
Sofern Du mit der Kategorie D Fahrten durchführst, die nicht unter die Ausnahme n der CZV fallen, benötigst Du zusätzlich den Fähigkeitsausweis für den Personentransport.
Zusätzliche Berechtigungen, wenn Du im Besitz der Kategorie D bist:
B, B1, C1, D1, F, G, M, BPT
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Post- und Rechnungsadresse  
Simon Wenger
Indermühleweg 16
3018 Bern
 Simon Wenger 079 632 62 04
Naim Maurer 079 504 74 29
  info@fahrschulgemeinschaft.ch
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Adresse Theorielokal  
Mühledorfstr. 7, 3018 Bern
Unser Theorielokal verfügt über keinen Briefkasten. Senden Sie bitte keine Post an diese Adresse!
Theorieunterrich jeden Montag von 19:00 bis 21:00
Bögelen jeden Mittwoch von 19:00 bis 21:00